Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzungen sind ausgedruckte Papierdokumente, versehen mit einem Siegel und einem Vermerk zur Bescheinigung der Übereinstimmung mit dem Quellendokument.

Eine beglaubigte Übersetzung wird oft von Behörden und öffentlichen Einrichtungen verlangt, sie wird aber auch manchmal bei Geschäftstätigkeiten angefordert, z. B. bei Firmenkooperationen oder bei Ausschreibungen.

Übersetzungen dieser Art dürfen nur von vereidigten Übersetzern ausgeführt werden, die über eine entsprechende Berechtigung verfügen. Da sie in Papierform geliefert werden, muss man sie dem Kunden persönlich, per Post oder per Kurierpost, zustellen.

Normseite bei Übersetzungen:

Die Normseite bei einer beglaubigten Übersetzung umfasst gemäß der einschlägigen Verordnung des Justizministers genau 1125 Anschläge, oder ca. 150 Wörter.

Zur Ermittlung der Wortzahl benutzen wir das Tool „Wörter zählen“ im Programm „Microsoft Word“.

Wird der Quellentext in einem editierbaren Format eingereicht, bei dem man die Zahl der Wörter genau ermitteln kann, wird nach der Länge des Quellentextes abgerechnet (vor der Übersetzung).

Bei Drucktexten, als Bilddateien eingescannten Dokumenten oder anderen Dateien, bei denen eine automatische Ermittlung der Wortzahl nicht möglich ist, wird die Übersetzung aufgrund des Textes in der Zielsprache abgerechnet.

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